Ich beantrage die Aufnahme dieses Punktes ins Wahlprogramm.
Begründung: Seit 2007 Nach hat jedeR Sterbende nach § 37b SGB V einen Rechtsanspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung (SAPV). Das Ziel ist die leidensmindernde (palliative) und pflegerische Behandlung Schwerstkranker und Sterbender durch Ärzte und spezialisierte Pfleger innerhalb der vertrauten Umgebung zuhause. Dieser Anspruch wird zur Zeit in Ludwigshafen nicht erfüllt. Es gibt lediglich eine nicht-ärztliche Beratung.
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